Die Schuldfrage im Konfliktmanagement

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Im Konfliktmanagement stellt sich immer die Frage nach den Ursachen eines Konflikts. Die Bemühungen führen dabei oft zur Klärung der Schuldfrage. Damit hofft man auch gleichzeitig die Ursache entdeckt zu haben. Der jeweils Schuldige wird dann mit der Ursache gleichgesetzt. Täter ist gleich Ursache.

Und weiter: Beseitigung des Täters ist gleich Beseitigung der Ursache. Dieses Konzept erweist sich als wenig hilfreich, da die Schuldigen in den meisten Fällen zwar schnell gefunden werden – es kommt dabei nur darauf an, WEN man fragt –  aber ihre Entlarvung den Lösungsprozess nicht fördert. Es ist eher so, dass viele Konfliktparteien sich sogar damit zufrieden geben, endlich den Schuldigen dingfest gemacht zu haben und der Lösungsprozess dabei zweitrangig wird.

Dies hilft zwar vorerst als Ventil für die erlebte Frustration, ist für sinnvolles Konfliktmanagement aber zu wenig. Es soll ja nach Möglichkeit erreicht werden, dass der Konflikt einer ausreichenden Bearbeitung zugeführt wird, um Wiederholungen zu vermeiden.

Dazu ist es notwendig, über die Klärung der Schuldfrage hinaus zu denken. Denn außer den beteiligten Parteien als handelnde Personen müssen wir auch deren Umstände (Lebenswelten, politische Situationen, etc.) mit in den Blick nehmen. Nur so kann eine ausreichende Analyse und adäquate Bearbeitung des Konflikts vorgenommen werden, da jede Handlung für jede beteiligte Person einen Nutzen hat.

Dieser Nutzen wird für uns oft als nicht nachvollziehbar, ja geradezu als zynisch und extrem abwertend erlebt. Dennoch verhilft paradoxerweise erst die ausreichende Auseinandersetzung mit der erlebten Frustration zu einer notwendigen Distanz zum Konflikt und kann neue Perspektiven eröffnen, die unsere Handlungsfähigkeit erhalten. Konzepte, die diese Theorie zur Grundlage haben, finden sich zum Beispiel im (außergerichtlichen) Tatausgleich umgesetzt. Darin werden Täter mit ihren Opfern und damit mit den Folgen ihrer Tat konfrontiert. Sie haben dann die Möglichkeit, ihre Tat unter Mitwirkung des Opfers „auszugleichen“.

Dies erfordert Mut und Bereitschaft von Opfern, Tätern und Konfliktmanagern. Es lässt dem Konflikt aber die Chance, bearbeitet zu werden. Dies halte ich für sinnvoller, als Schuldige lediglich auszugrenzen und sich nicht weiter um den Konflikt zu kümmern.

Buchtipp: Handbuch Meditation und Konfliktmanagement, von Gerhard Falk, Peter Heintel, Ewald Krainz (Hrsg.)

 

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